Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Verträge zwischen der Nexus Reach Marketing GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO).
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung. Diese umfassen unter anderem die Analyse der bestehenden Webpräsenz des Auftraggebers, sowie die Entwicklung und Umsetzung einer individuellen SEO-Offpage-Strategie. Sollte der Auftraggeber keine eigene Webpräsenz im Auftragsformular angeben, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen anderweitigen, dafür qualifizierten Suchmaschineneintrag zu verwenden.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch die Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.
4. Vergütung
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den im Angebot oder im Vertrag festgelegten Leistungen. Diese Vergütung wird im Rahmen eines schriftlichen Angebots oder Vertragsdokuments klar definiert und ist für beide Parteien verbindlich. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Vergütung vorab, das heißt vor Beginn der Leistungserbringung, und ohne Abzüge zu zahlen. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber die vollständige Zahlung des vereinbarten Betrags leisten muss, bevor der Auftragnehmer mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen beginnt. Eventuelle Abweichungen von dieser Zahlungsmodalität bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seinerseits oder durch seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In solchen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere auch Schäden, die aus Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder sonstigen Vermögensschäden resultieren.
6. Geheimhaltung
Die Parteien, sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber, verpflichten sich dazu, sämtliche vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch darüber hinaus. Vertrauliche Informationen umfassen alle Daten, Fakten, Kenntnisse oder Geschäftsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erlangt werden und nicht öffentlich bekannt sind.
Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als die Erfüllung des Vertrags zu nutzen. Darüber hinaus verpflichten sie sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit dieser Informationen gewahrt bleibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Implementierung von Sicherheitsvorkehrungen und die Beschränkung des Zugangs zu diesen Informationen auf autorisierte Personen, die sie zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten benötigen.
Im Falle einer Weitergabe vertraulicher Informationen an autorisierte Dritte, sei es im Rahmen der Vertragserfüllung oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, bleiben beide Parteien dennoch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass diese Dritten ebenfalls verpflichtet sind, die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren. Diese Geheimhaltungsverpflichtung überdauert die Beendigung des Vertragsverhältnisses und bleibt auch nach dessen Ende in vollem Umfang gültig.
7. Kündigung und Vertragsverlängerung
Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich zu kündigen. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet oder auf andere nachweisbare Weise bestätigt werden. Die Kündigung tritt in Kraft, wenn sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Vertragspartner eingeht.
Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 24 Monate. Diese Verlängerung erfolgt automatisch und bedarf keiner gesonderten Zustimmung der Vertragsparteien. Während dieser automatischen Verlängerung gelten weiterhin sämtliche Bestimmungen und Bedingungen des ursprünglichen Vertrags, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
8. Rücktrittsrecht
Hiermit wird klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, die im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei uns Waren oder Dienstleistungen erwerben, kein Rücktrittsrecht gemäß den Bestimmungen des Verbraucherrechts haben. Dies gilt insbesondere für den Widerruf von Verträgen. Die Rechte und Pflichten aus den zwischen uns geschlossenen Verträgen bleiben hiervon unberührt und richten sich ausschließlich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern (B2B).
9. Übertragung und Abtretung
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge und Forderungen ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig oder zweckmäßig ist. Diese Weitergabe kann insbesondere zur effizienten Abwicklung von Aufträgen oder zur Einziehung von Forderungen erfolgen. Durch die Beauftragung oder Vereinbarung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer solche Übertragungen vornehmen kann. Der Auftraggeber verzichtet hiermit ausdrücklich auf jegliche Einwände gegenüber solchen Übertragungen, sofern sie im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und geltenden Gesetze erfolgen.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.